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Wie lange gibt es Garantie auf TITAN Artikel?

Für das angebotene Produkt besteht eine Herstellergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!)

Garantiebedingungen:
Die TITAN HAMBURG GMBH gewährt 3 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware und 5 Jahre auf den TITAN X-RAY. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf Europa.

Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:
kostenfreie Reparatur der Ware oder kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:
TITAN HAMBURG GMBH
Merkurring 70-72
D-22143 Hamburg
Tel. +49 (0) 40-64 21 54-0
info@titan-bags.com

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung, Umwelteinflüsse, Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall), eigenmächtige Reparaturversuche, normaler Verschleiß.

 Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber auf dessen Verlangen hin die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden. Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie dem Garantiegeber auf Verlangen einen Kaufnachweis zur Verfügung stellen (z.B. durch Beilegen einer Kopie der Originalrechnung der eingesandten Ware). Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Zurverfügungstellen eines Kaufnachweises die Garantieleistung ablehnen kann, da der Nachweis der Berechnung der Garantiefrist dient. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus dem übermittelten Kaufnachweis ergeben sollte bzw. die dortigen Daten nicht mehr aktuell sind.

Die Garantieabwicklung erfolgt für Sie in jedem Fall frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden durch den Garantiegeber erstattet. Sofern ein kostenpflichtiger Ausbau der Ware für deren Einschicken erforderlich ist, trägt der Garantiegeber die für den Ausbau notwendigen Kosten.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.

Garantiebedingungen der TITAN HAMBURG GMBH:

Die Produktion von TITAN Produkten unterliegt ständigen Kontrollen. Auch die jeweiligen Rohmaterialien und Accessoires werden, vor ihrer Verwendung, streng geprüft. Sollten Sie jedoch wider erwartend einmal Veranlassung zur Beanstandung eines TITAN Produktes haben, bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen.

Die TITAN Garantielaufzeit beträgt 3 Jahre, die Garantie des X-RAY „Made in Germany“ beträgt 5 Jahre und gilt unter Berücksichtigung folgender Maßgaben: Lediglich Materialfehler und durch mangelnde Verarbeitung verursachte Defekte können reklamiert werden. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Überlastung, Unfälle, Säuren/Chemische Lösungsmittel, extreme Temperaturen, Wasser, normale Abnutzung infolge Gebrauchs, oder auf unsachgemäßen Transport durch Dritte, etc. zurückzuführen sind, können verständlicherweise nicht anerkannt werden. Bei fehlerhafter Ware besteht ein Reklamationsrecht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.

In den Produktanhänger der TITAN Produkte ist eine Garantiekarte integriert. Die ausgefüllte, abgestempelte Garantiekarte dient, zusammen mit dem Kassenbon, als Kaufnachweis für die Garantie und ist bitte aufzubewahren. Sollte an dem fraglichen Produkt keine Garantiekarte befestigt gewesen sein, dient nur der Kassenbon als Kaufnachweis für die Garantie.

Während der Garantielaufzeit ist im Schadensfall Ihr Händler Ihr Ansprechpartner. Er wird Ihre Probleme lösen können. Aus organisatorischen Gründen müssen Reklamationen über den Handel abgewickelt werden. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch über unser Kontaktformular direkt an unsere Zentrale wenden. Wir werden uns gerne mit Ihrem Problem befassen und eine befriedigende Lösung finden.

Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen gerne noch mit auf den Weg geben: Überprüfen Sie nach jeder Reise alle Ihre Gepäckstücke sofort noch in der Gepäckausgabe (ggf. noch vor dem Passieren der Zollabfertigung) auf Schäden. Sollten Sie Transportschäden feststellen, reklamieren Sie diese sofort mündlich und schriftlich beim Informationsstand Ihres Beförderers (Fluggesellschaft, Reederei, Busunternehmer, etc.) und lassen Sie sich diese Schäden auch schriftlich bestätigen. Bei sofortiger Anmeldung entstandener Schäden beim zuständigen Transporteur können Sie im Allgemeinen mit einer schnellen und großzügigen Regulierung rechnen. Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, hilft Ihnen sicherlich auch Ihr Fachhändler bei der Erstellung eines Gutachtens/Kostenvoranschlages. Schließen Sie auch, wenn möglich, eine zusätzliche Gepäckversicherung ab.