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Was darf nicht im Kabinengepäck mitgeführt werden?

"Wichtig ist, sich vorher zu informieren, wie groß und schwer das Handgepäck bei der gebuchten Fluggesellschaft sein darf. Egal ob Bordtrolley oder Beauty Case, absolut verboten sind Gegenstände und Stoffe von denen im Zusammenhang mit der Beförderung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und insbesondere für die Allgemeinheit ausgeht. Hierzu zählen unter anderem folgende Gegenstände:

  • Waffen oder Munition und Nachbildungen oder Imitationen von Waffen (auch Spielzeugwaffen für Kinder)
  • Scharfe Gegenstände wie Nagelscheren, spitze Nagelfeilen oder Stricknadeln länger als 6 cm
  • Messer (auch Taschenmesser)
  • Rasierklingen (in Kunststoff integrierte Klingen sind erlaubt)
  • Gegenstände, die als Schlagwaffe gebraucht werden können, wie z. B. Baseballschläger, Golfschläger oder Skateboards
  • Explosive, entflammbare, chemische und toxische Stoffe • Betäubungs- und Abwehrspray, wie z. B. Pfefferspray

Folgende Gegenstände sind in geringen Mengen unter anderem erlaubt:

  • Flüssigkeiten bis max. 100 ml. Hierzu zählen z. B. Erfrischungsgetränke, Beautyprodukte und Kosmetikartikel (in einem durchsichtigen Beutel bis 1 Liter)
  • Für den persönlichen Gebrauch sind Raucherutensilien erlaubt, darunter zählen ein Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer. 
  • Am Tag des Fluges gekaufte Duty-Free Ware, nach Boardkartenkontrolle bzw. im Flugzeug gekaufte Artikel, diese müssen sich in einem vom Personal versiegelten und durchsichtigen Beutel befinden."